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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertrag , Verbindlichkeit
Mit dem Absenden des ausgefüllten Auftragsformulars durch den Kunden und der Bestätigung der darin genannten Leistungen durch die Fa. Lokführer - Service ist ein Vertrag geschlossen worden. Das Datum des Auftragsformulars ist Datum des daraus resultierenden Vertragsabschlusses/Vertrages. Das darin enthaltene Angebot, die Art der Leistung, der Ort der Ausführung, die zeitliche Eingrenzung sowie alle anderen benannten Daten sind beiderseits verbindlich.
§ 2 Leistung, Leistungsumfang, Grundlagen
Alle Leistungen der Fa. Lokführer - Service geschehen auf Grundlage der jeweils dafür geltenden Vorschriften im Bahnbetrieb.
(Arten der WU = DS 936.01, DS 936.13, Bremsproben = DS 915, Strecken- und Rangierdienst = DS 408, etc.) Ein Verstoß gegen diese Vorschriften hindert das Zustandekommen eines Vertrages, bzw. führt zur sofortigen Kündigung eines solchen. Evtl. Ansprüche daraus sind im § 5 geregelt. Für die bestellten und in Anspruch genommenen Leistungen gelten die auf der Homepage der Fa. Lokführer - Service , www.lokfuehrer-service.de, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichten Stundenpreise.
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der spezifischen Tätigkeit, der An- und Abreise sowie aller unmittelbar mit der Tätigkeit verbundenen berufstypischen Arbeiten. Ein Unterschied zwischen Tag- und/oder Nachtarbeit besteht nicht.
§ 3 Arbeitszeit, Abrechnung
Grundsätzlich gelten die im Auftragsformular vereinbarten Zeiten als anzurechnende Arbeitszeit. Als anzurechnende Leistung ist die Zeit vom Beginn der Leistung bis zum tatsächlichen Ende anzusehen. Hinzu kommen Fahrzeiten für Wege vom und zum Dienstort, welche ebenfalls als Arbeitszeit anzurechnen sind. Eventuelle Wartezeiten die auf Grund von unregelmäßigkeiten, Zugverspätungen o.ä. - auch durch verschulden Dritter - zustandekommen, werden ebenfalls als Arbeitszeit angerechnet.
Bestellt der Auftraggeber die Fa. Lokführer - Service für Leistungen die eine tägliche Arbeitszeit von mindestens 8 Stunden ergibt, sind keine weiteren Kosten (Fahrzeiten) anzurechnen. Der Auftraggeber garantiert der Fa. Lokführer - Service eine tägliche Mindestarbeitszeit von 6 Stunden. Bei Einzeltageseinsätzen tritt diese Regelung jedoch nicht in Kraft.
§ 4 Haftung, Haftungsausschluss, Dritte
Die Fa. Lokführer - Service haftet für etwaige Schäden/Unregelmäßigkeiten, woraus sich dem Kunden ein nachweislicher Schaden ergibt, im Rahmen einer Diensthaftpflichtversicherung. Ansprüche an die Fa. Lokführer - Service seitens des Kunden - Dritte ausgeschlossen - sind in absehbarer Frist und in schriftlicher Form einzureichen. Ein rechtsgültiger Nachweis über einen entstandenen Schaden, eines Verlustes oder einer anderen Form von Benachteiligung ist stets sofort beizufügen. Die Fa. Lokführer - Service haftet nicht für Schäden, die auf Grund einer Mitwirkung und/oder der Zusammenarbeit mit weiteren Unternehmen und deren Arbeitnehmern, entstanden sind. Ansprüche an die Fa. Lokführer - Service die sich aus dem Verschulden Dritter herleiten lassen sind ausgeschlossen. Dritte/r sind alle im Vertrag nicht genannten, jedoch im unmittelbaren Umfeld des Vertrages möglichen Unternehmen, deren Arbeitnehmer oder sonstige beauftragte Personen.
§ 5 Kündigung, Rücktrittsrecht, Ersatz
Die Fa. Lokführer - Service behält sich stets vor im Falle einer Erkrankung, einer Verhinderung - gleich aus welchem Grund - andere im Vertrag nicht genannte Dritte zur Erfüllung der Vertragsbestandteile heranzuziehen. Eine qualitative Gleichheit dieses Ersatzes muss dabei in jedem Fall bereits zu Beginn gegeben sein bzw. wird garantiert. Alle anderen Bestandteile des Vertrages bleiben unberührt. Die Fa. Lokführer - Service hat das Recht, sofern sie einen Ersatz stellt welcher der eigenen Qualifikation angemessen ist und sonst daraus keinerlei Änderungen der Vertragsbestandteile notwendig werden, jederzeit, d.h. jedoch bis max. 24 Stunden vor Beginn der im Vertrag zuerst genannten Leistung, vom Vertrag zurück zutreten.
Der Kunde hat das Recht, unter Wahrung folgender Fristen und Einhaltung der daraus resultierenden Zahlungsbedingungen, vom Vertrag zurück zutreten, den Vertrag zu kündigen:
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Tritt der Kunde innerhalb von 24 Stunden vor Vertragsbeginn vom Vertrag zurück, zahlt er an die Fa. Lokführer - Service 75 Prozent der Summe, welche sich aus der im Vertrag genannten Leistungen ergibt, bzw. anzurechnen ist.
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Tritt der Kunde innerhalb von 48 Stunden vor Vertragsbeginn vom Vertrag zurück, zahlt er an die Fa. Lokführer - Service 50 Prozent der Summe, welche sich aus der im Vertrag genannten Leistungen ergibt, bzw. anzurechnen ist.
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Tritt der Kunde von mehr als 48 Stunden vor Vertragsbeginn vom Vertrag zurück, zahlt er an die Fa. Lokführer - Service 25 Prozent der Summe, welche sich aus der im Vertrag genannten Leistungen ergibt, bzw. anzurechnen ist.
Bei einer Kündigung von Ad-hoc Einsätzen wird stets nach Punkt 1 verfahren. Gleiches gilt auch bei Ausfall eine Leistung durch Verschulden eines seitens des Auftraggebers beauftragten Unternehmens/Geschäftspartners/Dritten.
§ 6 Nebenabsprachen, Vereinbarungen, Schriftverkehr
Alle nicht im Vertrag genannten, etwa später hinzugefügten Vereinbarungen, sowie sämtliche Nebenabsprachen bedürfen ausschließlich der Schriftform. Jeglicher Schriftverkehr ist nur in Form eines Faxes mit Absenderkennung auszuführen.
§ 7 Werbung
Der Auftraggeber gestattet der Fa. Lokführer - Service , sein Firmenlogo auf der Homepage des Auftragnehmers in der Rubrik Referenzen als Werbung im geschäftlichen Sinne, abzubilden.
§ 8 Unterschriften, Namen
Alle Verträge der Fa. Lokfuehrer - Service sind mit den Unterschriften von Herrn Karl-Heinz Böhme und/oder Frau Edeltrud Böhme gültig.
§ 9 Gerichtsstand, Firmensitz
Gerichtsstand der Fa. Lokführer - Service ist das Amtsgericht Betzdorf.
Firmensitz der Fa. Lokführer - Service ist 57537 Wissen, Nisterbrück 54.
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